1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für Coachings, Neurocoachings, Trainings, Intensivprozesse, Workshops und weitere Leistungen der Neurocoaching GmbH. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Der Vertrag entsteht durch schriftliche oder elektronische Bestätigung, durch mündliche Vereinbarung oder mit Beginn der vereinbarten Leistung. Mit Vertragsabschluss werden diese AGB Bestandteil der Vereinbarung, sofern darauf hingewiesen wurde.
2. Leistungen und Durchführung
Inhalt, Umfang, Ort und Dauer richten sich nach Offerte, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung. Neurocoaching GmbH darf Methoden, Ablauf und einzelne Inhalte fachlich sinnvoll anpassen, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher, sportlicher oder geschäftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Neurocoaching, Gesundheit und Eigenverantwortung
Neurocoaching ist Coaching und Training und ersetzt keine ärztliche, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige medizinische Diagnose oder Behandlung. Teilnehmende informieren Neurocoaching GmbH vor Beginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Medikamente oder andere Umstände, die für Übungen oder den Einsatz von Trainingsgeräten bedeutsam sein können. Bei Unsicherheit ist vorgängig medizinischer Rat einzuholen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich; Anweisungen zu Sicherheit und Anwendung sind einzuhalten.
4. Termine und Absagen einzelner Coachings/Trainings
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden gelten grundsätzlich:
• mehr als 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
• 24 bis 48 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
• weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
Kann der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden, wird dies angemessen berücksichtigt. Gesetzliche zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
5. Intensivprozesse, Workshops und reservierte Mehrtagesformate
Bei Formaten, für die mehrere Tage exklusiv reserviert oder besondere Vorbereitungen vorgenommen werden, gelten bei Absage durch den Kunden grundsätzlich folgende Ansätze:
• mehr als 30 Tage vor Beginn: kostenfrei, bereits entstandene Drittkosten vorbehalten
• 15 bis 30 Tage vor Beginn: 50 %
• 7 bis 14 Tage vor Beginn: 75 %
• 0 bis 6 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche Ersatzbelegung werden angerechnet. Soweit Art. 404 OR auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht unberührt; bei Kündigung zur Unzeit kann der daraus entstehende Schaden geschuldet sein.
6. Preise, Zahlung und Spesen
Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sie sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Material- und Drittkosten sind nicht enthalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar; bei Intensivprozessen kann Vorauszahlung verlangt werden.
7. Reise, Unterkunft und Leistungen Dritter
Reise und Unterkunft organisiert und bezahlt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Hotels, Anlagen und andere Leistungen Dritter entsteht das Vertragsverhältnis grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Für deren Leistungen gelten deren Bedingungen.
8. Änderungen, Ausfall und höhere Gewalt
Muss Neurocoaching GmbH einen Termin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer nicht zumutbar beherrschbarer Umstände verschieben, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann die Leistung definitiv nicht erbracht werden, werden dafür bereits bezahlte Honorare zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
9. Anlagen, Geräte, Übungen und Material
Anlagen, Trainingsgeräte und sonstiges Material dürfen nur im vereinbarten Rahmen und nach Instruktion benutzt werden. Übungen ausserhalb begleiteter Termine erfolgen in eigener Verantwortung. Bei Beschwerden, ungewöhnlichen Reaktionen oder Unsicherheit ist die Übung bzw. Gerätenutzung sofort zu unterbrechen und Neurocoaching GmbH zu informieren.
10. Haftung
Neurocoaching GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen von nicht befolgten Sicherheits- bzw. Anwendungshinweisen wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
11. Versicherungen
Eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bei mehrtägigen Intensivprozessen oder Reisen wird eine Annullationskostenversicherung empfohlen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Inhalte aus Coaching- und Neurocoaching-Prozessen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Gesundheitsbezogene Angaben können besonders schützenswerte Personendaten darstellen. Für deren Bearbeitung gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Neurocoaching GmbH.
13. Unterlagen, Audios und geistiges Eigentum
Arbeitsunterlagen, Übungen, Audioinhalte, Konzepte und sonstige Materialien sind für die persönliche Nutzung durch den Kunden bestimmt. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung sind ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
14. Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist, soweit nach Alter, Leistungsumfang oder Umständen erforderlich, die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung Voraussetzung für die Teilnahme bzw. den Vertragsabschluss.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Gerichtsstand bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten. Im Übrigen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Neurocoaching GmbH Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
